Die Hessische Gemeindeordnung (HGO), die Hessische Landkreisordnung (HKO) und das Kommunalwahlgesetz (KWG) bilden die Hessische Kommunalverfassung.
Sie wird auch als Magistratsverfassung bezeichnet.
Die kommunale Demokratie ist auf Grund der größeren Nähe der Bürger zu den sich in den Gemeinden und Landkreisen stellenden politischen Fragen wesentlich „lebendiger“ ausgestaltet als auf der staatlichen Ebene.
Die Position eines kommunalen Spitzenbeamten, also eines Bürgermeisters bzw. Landrats, ist in jeglicher Hinsicht ein attraktives Amt.
Quelle: https://innen.hessen.de/kommunales/kommunalverfassung
Hessische Gemeindeordnung (HGO)
siehe Justiz Online und Hessische Gemeindeordnung
Hessische Landkreisordnung (HKO)
siehe Justiz Online und Kommunalwahlrecht (Hessen)
Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)
siehe Justiz Online und Kommunalwahlrecht (Hessen)
Das Kommunalrecht gehört zu den wenigen Materien, in denen die Bundesländer die volle Gesetzgebungshoheit haben (Art. 70 ff. GG).
Als … weiterlesen