Während der letzten Wahlperiode 2016-2021 hatte es – in Ermangelung von Parteigenossen, die sich zur Wahl hätten aufstellen lassen können – keinen Ortsbeirat in Vetzberg gegeben.
Nun können in Biebertal bei dieser Wahl 2021 zum ersten Mal auch parteilich ungebundene Bürger für einen Sitz im Ortbeirat kandidieren.
Bei Infoveranstaltungen in den Ortsteilen ging es zunächst um Aufklärung, was eine „offene Liste“ ist, wer ab wann auf die Liste kann und wie die Fristen sind, die eingehalten werden müssen, um dem Wahlgesetz zu genügen. „Danach muss sich jemand finden, der den Hut aufsetzt und so eine Liste organisiert“, erklärte Patricia Ortmann in einem Artikel im Gießener Anzeiger vom 11.07.2020.
Ab Oktober wurden dann in allen Ortsteilen konstituierende Sitzung durchgeführt, zu der alle Bürger eingeladen waren; insbesondere die, die auf der Liste kandidieren und die, die bei der Listenaufstellung mitbestimmen wollten.
Nachdem sich die Kandidat/innen vorgestellt hatten, wurde die Ortsteil-Liste erstellt und Listenplätze für die Anwesenden definiert und darüber abgestimmt; Position für Position. Die sich dabei ergebende Rangfolge ist eine vorläufige, da die Bürgerinnen und Bürger bei der Wahl kumulieren und panaschieren können.
Die aufgestellten Kandidat/innen mussten dann für sich werben und Unterstützerunterschriften aus dem Ort sammeln, um vor der Wahlkommission bestehen und rechtens aufgestellt werden zu können. (Insgesamt mindesten doppelt so viele Stimmen wie der Ortsbeirat im Ort hat).
Wählbar zum Ortsbeirat ist, wer volljährig ist und im entsprechenden Ortsteil wohnt.
Eine Kampfkanditatur einer offenen Liste gegen eine Parteienliste soll es nicht geben – darüber hatten die Vertreter der Parteien sich im Vorfeld geeinigt.
Die fertigen Listen für die Kommunalwahl wird als Ortsbeiratsliste eingereicht, vom Wahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung auf Richtigkeit geprüft. Am Wahltag können die Bürger/innen ihre Stimmen dann an die verteilen, die sie als ihre Ortsvertreter sehen möchten; von denen sie glauben, dass sie ihre Interessen würdig gegenüber dem Gemeindeparlament vertreten, sich aktiv für die Belange des Ortsteils einsetzen und – mit den neu zugesagten freien Budget für die Ortsteile gut im Sinne der Ortsgemeinschaft umgehen werden.
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