Bürgerinformationssystem und Bürgerportal

Es gibt sehr originelle Portale (Automuseum bei Norden), Foto Eveline Renell

Regelmäßig werden in den Biebertaler Nachrichten die Tagesordnungen der Ausschüsse bzw. der Gemeindevertretersitzungen abgedruckt.  Aber was dahintersteckt, erfährt man nicht auf den ersten Blick. Dazu sind viele Klicks auf der Homepage der Gemeinde Biebertal erforderlich.

  1. Eingeben: Gemeinde Biebertal
    2. Anklicken, dann erscheint die Seite mit den Krokussen im Gailschen Park
    3. Politik und Verwaltung
    4.. Politische Gremien
    5. Bürgerinformationssystem
    6. Bürgerinfoportal
    7. Liste der Sitzungen
    schwarz: nicht öffentlich, also kein Zugang möglich
    > grün: öffentlich, also Zugang möglich,
    zB. Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 9.9. 202010.
    Nummer der Sitzungsunterlagen steht rechts in grün
    Beschlussvorlage downloaden und gleich lesen

Ich muss zugeben, ich brauchte die Hilfe der Sachbearbeiterin … weiterlesen

Der Ortsbeirat – beratendes Organ

Der Ortsbeirat ist ein (beratendes) Verwaltungsorgan in deutschen Städten oder Gemeinden.
(Dazu schreibt die Bundeszentrale für politische Bildung)
Das Gremium soll die Interessen der Orts- oder Stadtteile gegenüber der gesamtgemeindlichen Verwaltung und dem Hauptorgan der jeweiligen Gemeinde, dem Gemeinderat vertreten.
Die innere Verfassung der Gemeinden und die Aufgaben von Ortsbeiräten sind in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt.

In Hessen können die Städte und Gemeinden nach § 82 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) durch Beschluss der Gemeindevertretung für ihr Gebiet Ortsbezirke bilden. Die Einrichtung und Abgrenzung der Ortsbezirke wird in der Hauptsatzung der Gemeinde geregelt. In jedem Ortsbezirk wird ein Ortsbeirat gewählt, der Vorsitzende ist der Ortsvorsteher. Dieser wird in der ersten Sitzung nach der Wahl aus der Mitte der … weiterlesen

Die hessische Kommunalverfassung

Die Hessische Gemeindeordnung (HGO), die Hessische Landkreisordnung (HKO) und das Kommunalwahlgesetz (KWG) bilden die Hessische Kommunalverfassung
Sie wird auch als Magistratsverfassung bezeichnet.

Die kommunale Demokratie ist auf Grund der größeren Nähe der Bürger zu den sich in den Gemeinden und Landkreisen stellenden politischen Fragen wesentlich „lebendiger“ ausgestaltet als auf der staatlichen Ebene.
Die Position eines kommunalen Spitzenbeamten, also eines Bürgermeisters bzw. Landrats, ist in jeglicher Hinsicht ein attraktives Amt. 

Quelle: https://innen.hessen.de/kommunales/kommunalverfassung

Hessische Gemeindeordnung (HGO)

siehe Justiz Online und Hessische Gemeindeordnung

Hessische Landkreisordnung (HKO)

siehe Justiz Online und Kommunalwahlrecht (Hessen)

Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

siehe Justiz Online und Kommunalwahlrecht (Hessen)

Das Kommunalrecht gehört zu den wenigen Materien, in denen die Bundesländer die volle Gesetzgebungshoheit haben (Art. 70 ff. GG).

Als … weiterlesen

Ortsbeiräte in Biebertal – Wahlperiode 2016 – 2021

Ortsbeiräte werden bei der Kommunalwahl für 5 Jahre gewählt.
Die Wahlzeit beginnt jeweils am 1. April nach der Wahl.
Zu Beginn einer neuen Wahlperiode konstituieren sich die Gremien jeweils neu.
Lesen Sie mehr unter Der Ortsbeirat

Fellingshausen

Dieter Synowzik
Am Großacker 8
35444 Bieberta

Ortsvorsteher

Dr. Alfons Lindemann
Bauroth 11

35444 Biebertal

stv. Ortsvorsteher

Dinah Duodu
Am Weidenborn 15
35444 Biebertal

Franziska Schäfer
Wiesenstraße 24
35444 Biebertal

Hans Ulm
Helenenstraße 12
35444 Biebertal

Frankenbach

Klaus Bloch
Wilhelmstraße 6
35444 Biebertal

Ortsvorsteher

Steffen Jauernig
Frankenbacher Straße 21
35444 Biebertal

stv. Ortsvorsteher

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Martina Klein
Kirchstraße 34
35444 Biebertal

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Gerd Wegel
Kirchstraße 34
35444 Biebertal

Berthold Bremer
Birkenweg 10
35444 Biebertal

Königsberg

Marie-Luise Sonneborn
Am Buchacker 3
35444 Biebertal

Ortsvorsteherin

Elke Lepper
Steinstraße

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Gemeindevorstand – 2016 – 2021

In der Hessischen Gemeindeordnung wird in § 9 Abs. 2 HGO ausdrücklich geregelt, dass der Gemeindevorstand in Städten als Magistrat bezeichnet wird.
Der Magistrat (lat. magistratus „Behörde“) ist in Deutschland ein Kollegialorgan an der Spitze der Verwaltung einer Stadt mit Magistratsverfassung. Seit 1993 findet in Hessen die Direktwahl der Bürgermeister statt (§ 39 Abs. 1a HGO). 
In Gemeinden ohne Stadtrecht heißt das dem Magistrat entsprechende Organ Gemeindevorstand, die Stadträte heißen dort Beigeordnete.
Die ehrenamtlichen Stadträte und Beigeordneten werden von der Gemeindevertretung für die Dauer der eigenen Wahlzeit, also für fünf Jahre gewählt.
Im Gegensatz zur Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung) bleiben die Mitglieder des Gemeindevorstandes bis zur Wahl des neuen Gemeindevorstandes im Amt.

In der Legislaturperiode 2016-2021 ist der Gemeindevorstand wie folgt besetzt:

Patricia Ortmann
Rodheim
Mail: portmann@biebertal.de

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Gemeindevertretung 2016 – 2021

Die Gemeindevertretung – auf dem Boden des § 71 der Hessische Gemeindeordnung (HGO) – ist besetzt mit
folgenden Vertretern der

Rainer Bodson
Gleiberter Str. 21
Rodheim

stv. Vorsitzender BUVE
(= Ausschuss Bauen, Umwelt, Verkehr und Energie)

Ortsvorsteher Rodheim-Bieber

Siegfried Hauska
Krofdorfer Str. 10
Vetzberg

Martina Klein
Kirchstr. 34
Bieber

Sebastian Kleist
Am Weidenborn 15
Fellingshausen

stv. Vorstitzender SKS
(= Ausschuss Sport-, Kultur- und Sozialausschuss)

stv. Fraktionsvorsitzender

Wolfgang Lenz
Am Buchacker 10
Königsberg
Tel: 06446 92 16 81

Vorsitzender HFA
(= Haupt- und Finanz-Ausschuss)

sv. Fraktionsvorsitzender

Fabio Lerch
Am Elisabethenpfad 1
Bieber

Schriftführer im
Ortsbeirat Rodheim-Bieber

Bruno Müller
Gartenstr. 8
Krumbach

stv. Fraktionsvorsitzender

stv. Ortsvorsteher Krumbach

Thomas Prochaszka
Jahnstr. 37
Frankenbach

Fraktionsvorsitzender

Gerd Wegel
Kirchstr. 34
Bieber

stv. Vorsitzender HFA
(= Haupt- und

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