Was passiert nach der Wahl?

Nach der Wahl am 14. März 2021 werden die Stimmen von den Wahlhelfern am 14. März 2021 und in den Tagen danach ausgezählt. Der Wahlausschuss prüft die Ordnungsmäßigkeit der Wahl und deren Ergebnisse. Nachdem der Wahlausschuss am 22. 3. 2021 dazu getagt hat, werden die Wahlergebnisse offiziell bekannt gemacht.

Die Parteivorsitzenden laden danach die gewählten Vertreter der Parteien – in Vorbereitung der Arbeit (im Gemeindeparlament =) Gemeindevertretung – zu einer konstituierenden Sitzung.
Dort treffen sich die in die Gemeindevertretung gewählten Personen als Fraktion, der Parteivorsitzende, die Ortsbeiräte und eingeladene Personen, wie die Nachrücker. Die gewählten Fraktionsmitglieder für das Gemeindeparlament wählen bei dieser Veranstaltung ihren Fraktionsvorsitzenden und seine Stellvertreter in geheimer Wahl. Der Fraktionsvorsitzende vertritt dann die Partei und deren Interessen in der Gemeindevertretung nach innen und außen.
Des weiteren werden in geheimer Wahl der bzw. die Vertreter der Partei für den ehrenamtlichen Gemeindevorstand sowie sein(e) Stellvertreter bestimmt. Ebenso wird über die Besetzung der FachAusschüsse und die Gespräche mit anderen Parteien – zwecks Zusammenarbeit oder Koalitionsbildung – gesprochen.

Anschließend werden Kooperations- oder gar Koalitionsgespräche geführt und die Schwerpunkte der Themen in der nächsten Legislaturperiode abgestimmt.
Nach dieser Zeit, in der Sondierungsgespräche der Parteien stattfinden können, lädt die Verwaltung der Gemeinde zur konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung sowie zu den konstituierenden Sitzungen der Ortbeiräte in den Gemeinden ein

Am 27. April 2021 wird dann die konstituierende Sitzung der neuen Gemeindevertretung sein, die zuvor vom Ältestenrat = Bürgermeisterin, Wahlleiter und Fraktionsvorstände der Parteien vorbereitet wird.

Der geschäftsführende Gemeindevorstand besteht derzeit aus 8 Personen = der Bürgermeisterin und Vertretern der Partien = den Beigeordneten.
Diese Vertreter der Parteien – in der Sitzverteilung proportional zu ihrem Wahlergebnis – werden bei der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung gewählt, ebenso der 1. Beigeordnete, der die Funktion des stellvertretenden Bürgermeisters übernimmt.
Die in den Gemeindevorstand aufrückenden Personen verlassen die Fraktion, so dass die Personen mit den meisten Stimmen auf den Parteilisten als Nachrücker in die Fraktion kommen.
Damit werden sich die Namen der nach der Wahl von uns veröffentlichten Personen, die die Sitze für die Gemeindevertretung errungen haben, nachträglich noch einmal verschieben.

Auch die aus den offenen Listen in die Ortsbeiräte gewählten Personen treffen sich nach Einladung durch die Verwaltung zu einer konstituierenden Sitzung, bei der sie ihren jeweiligen Ortsversteher, einen Stellvertreter und einen Schriftführer bestimmen; letzterer muss dem Ortsbeirat nicht angehören.

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