Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Biebertal + Änderungen der Friedhofsordnung – 2022

Hier Auszüge – nicht der Originaltext ! (veröffentlicht in den Biebertaler Nachrichten Nr. 11 am 18.03.2022)

Die Inanspruchnahme (Benutzung) der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen in der Gemeinde Biebertal sind gebührenpflichtig – nach Maßgabe der Gebührenordnung.

SchulderInnen sind dabei die AntragstellerInnen, also Angehörige im Sinne von Ehegatte, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Geschwister sowie Adoptivelertern und –kinder; evtl. auch als Gesamtschuldner.

GEBÜHREN

für die Benutzung der Leichen- und Trauerhalle (§ 5)

  • Aufbewahrung einer Leiche                                                                       50,- €
  • Nutzung einer Kühlzelle pro Tag und Sarg                                              60,- €
  • Nutzung der Trauerhalle pro Tag                                                            140,- €
  • Nutzung der Trauerhalle pro Tag (Rodheim + Krumbach)                 80,- €

für Bestattungen eines Sarges oder einer Urne (Ausheben und Schließung eines Grabes) (§ 6)

  • Trauerfeier                                                                                                     280,- €
  • Trauerfeier mit Urnenbeisetzung                                                             410,-
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