Hier Auszüge – nicht der Originaltext ! (veröffentlicht in den Biebertaler Nachrichten Nr. 11 am 18.03.2022)
Die Inanspruchnahme (Benutzung) der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen in der Gemeinde Biebertal sind gebührenpflichtig – nach Maßgabe der Gebührenordnung.
SchulderInnen sind dabei die AntragstellerInnen, also Angehörige im Sinne von Ehegatte, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Geschwister sowie Adoptivelertern und –kinder; evtl. auch als Gesamtschuldner.
GEBÜHREN
für die Benutzung der Leichen- und Trauerhalle (§ 5)
- Aufbewahrung einer Leiche 50,- €
- Nutzung einer Kühlzelle pro Tag und Sarg 60,- €
- Nutzung der Trauerhalle pro Tag 140,- €
- Nutzung der Trauerhalle pro Tag (Rodheim + Krumbach) 80,- €
für Bestattungen eines Sarges oder einer Urne (Ausheben und Schließung eines Grabes) (§ 6)
- Trauerfeier 280,- €
- Trauerfeier mit Urnenbeisetzung 410,-