Gemeindevorstand – 2016 – 2021

In der Hessischen Gemeindeordnung wird in § 9 Abs. 2 HGO ausdrücklich geregelt, dass der Gemeindevorstand in Städten als Magistrat bezeichnet wird.
Der Magistrat (lat. magistratus „Behörde“) ist in Deutschland ein Kollegialorgan an der Spitze der Verwaltung einer Stadt mit Magistratsverfassung. Seit 1993 findet in Hessen die Direktwahl der Bürgermeister statt (§ 39 Abs. 1a HGO). 
In Gemeinden ohne Stadtrecht heißt das dem Magistrat entsprechende Organ Gemeindevorstand, die Stadträte heißen dort Beigeordnete.
Die ehrenamtlichen Stadträte und Beigeordneten werden von der Gemeindevertretung für die Dauer der eigenen Wahlzeit, also für fünf Jahre gewählt.
Im Gegensatz zur Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung) bleiben die Mitglieder des Gemeindevorstandes bis zur Wahl des neuen Gemeindevorstandes im Amt.

In der Legislaturperiode 2016-2021 ist der Gemeindevorstand wie folgt besetzt:

Patricia Ortmann
Rodheim
Mail: portmann@biebertal.de

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