Altersgrenze bezeichnet das Lebensalter, bis zu dem (Höchstalter) oder ab dem (Mindestalter) ein bestimmtes Ereignis stattfinden kann oder bestimmte Rechte gelten.
Letztens sprach ich auf einer Fortbildung mit einer 76jährigen fidelen Kollegin, die berichtete, dass sie weder als Schöffe berufen werden könne, noch bei ihrer kleinen Hausbank in den Aufsichtsrat gewählt werden könne, da sie zu alt sei – so die Argumentation. Das hat mir keine Ruhe gelassen, auch wenn ich selbst keines dieser Ämter anstrebe.
Thematisch passte das Gespräch gerade zu Nachrichtenmeldungen, in denen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bekannter gemacht werden sollte.
Wieso darf eine lebenserfahrene Person, die geistig und körperlich fit ist, bestimmte Aufgaben nicht mehr übernehmen? Wieso wird hier unisono … weiterlesen