Sitzungskalender der Gemeinde 2020

Ende Januar 2021 war über die Seite >Biebertal.de< noch nichts Neueres zu finden. Zum aktuellen Sitzungskalender der politischen Gremien der Gemeinde Biebertal kommen Sie über den Link
(rot, oben – bitte anklicken).

Link zur Seite der Gemeinde Biebertal – Ausschüsse und Ausschussmitglieder
  • Die Abkürzungen im obigen Plan bedeuten
  • GVE = Gemeindevorstand
  • HFA = Haupt- und Finanzausschuss
  • SKS = Sport-, Kultur- und Sozialausschuss
  • BUVE = Ausschuss Bauen, Umwelt, Verkehr und Energie
  • OB KÖ = Ortsbeirat Königsberg
  • SPD = Fraktionssitzung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands
  • FW = Fraktionssitzung der Freien Wählergemeinschaft
  • B90 = Fraktionssitzung von Bündnis 90 / Die Grünen
  • CDU = Fraktionssitzung der Christlich Demokratische Union Deutschlands
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Bürgerinformationssystem und Bürgerportal

Es gibt sehr originelle Portale (Automuseum bei Norden), Foto Eveline Renell

Regelmäßig werden in den Biebertaler Nachrichten die Tagesordnungen der Ausschüsse bzw. der Gemeindevertretersitzungen abgedruckt.  Aber was dahintersteckt, erfährt man nicht auf den ersten Blick. Dazu sind viele Klicks auf der Homepage der Gemeinde Biebertal erforderlich.

  1. Eingeben: Gemeinde Biebertal
    2. Anklicken, dann erscheint die Seite mit den Krokussen im Gailschen Park
    3. Politik und Verwaltung
    4.. Politische Gremien
    5. Bürgerinformationssystem
    6. Bürgerinfoportal
    7. Liste der Sitzungen
    schwarz: nicht öffentlich, also kein Zugang möglich
    > grün: öffentlich, also Zugang möglich,
    zB. Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 9.9. 202010.
    Nummer der Sitzungsunterlagen steht rechts in grün
    Beschlussvorlage downloaden und gleich lesen

Ich muss zugeben, ich brauchte die Hilfe der Sachbearbeiterin … weiterlesen

Der Kräutergarten beim Keltengehöft

Der Kräutergarten wurde 2010 von den Damen Katrin Eggert-Schulze (verstorben), Inge Schmidt und Dr. Jutta Failing angelegt. Er zeigt rund 40 verschiedene Arten, die man zur Keltenzeit bereits kannte und sammelte. Als Garten hat er vor 2000 Jahren nicht existiert.
Im Bild ist vorne blühendes Mädesüß zu sehen. Diese Pflanze kommt an den meisten Bachufern und Feuchtwiesen in Biebertal vor. Sie gehört zu den Rosengewächsen und wird wie die ganze Familie gerne von Insekten besucht.

Das Mädesüß (Filipendula ulmaria) hat den Namen vermutlich von dem süßen Geruch, der sich beim Mähen entfaltete (In England meadow sweet). Man nutzte die Pflanze vor allem als Heilmittel, denn sie enthält eine Vorform der Acetylsalicysäure, die der Bestandteil von Aspirin und vieler anderer … weiterlesen

Der Ortsbeirat – beratendes Organ

Der Ortsbeirat ist ein (beratendes) Verwaltungsorgan in deutschen Städten oder Gemeinden.
(Dazu schreibt die Bundeszentrale für politische Bildung)
Das Gremium soll die Interessen der Orts- oder Stadtteile gegenüber der gesamtgemeindlichen Verwaltung und dem Hauptorgan der jeweiligen Gemeinde, dem Gemeinderat vertreten.
Die innere Verfassung der Gemeinden und die Aufgaben von Ortsbeiräten sind in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt.

In Hessen können die Städte und Gemeinden nach § 82 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) durch Beschluss der Gemeindevertretung für ihr Gebiet Ortsbezirke bilden. Die Einrichtung und Abgrenzung der Ortsbezirke wird in der Hauptsatzung der Gemeinde geregelt. In jedem Ortsbezirk wird ein Ortsbeirat gewählt, der Vorsitzende ist der Ortsvorsteher. Dieser wird in der ersten Sitzung nach der Wahl aus der Mitte der … weiterlesen

Die hessische Kommunalverfassung

Die Hessische Gemeindeordnung (HGO), die Hessische Landkreisordnung (HKO) und das Kommunalwahlgesetz (KWG) bilden die Hessische Kommunalverfassung
Sie wird auch als Magistratsverfassung bezeichnet.

Die kommunale Demokratie ist auf Grund der größeren Nähe der Bürger zu den sich in den Gemeinden und Landkreisen stellenden politischen Fragen wesentlich „lebendiger“ ausgestaltet als auf der staatlichen Ebene.
Die Position eines kommunalen Spitzenbeamten, also eines Bürgermeisters bzw. Landrats, ist in jeglicher Hinsicht ein attraktives Amt. 

Quelle: https://innen.hessen.de/kommunales/kommunalverfassung

Hessische Gemeindeordnung (HGO)

siehe Justiz Online und Hessische Gemeindeordnung

Hessische Landkreisordnung (HKO)

siehe Justiz Online und Kommunalwahlrecht (Hessen)

Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

siehe Justiz Online und Kommunalwahlrecht (Hessen)

Das Kommunalrecht gehört zu den wenigen Materien, in denen die Bundesländer die volle Gesetzgebungshoheit haben (Art. 70 ff. GG).

Als … weiterlesen

Ortsbeiräte in Biebertal – Wahlperiode 2016 – 2021

Ortsbeiräte werden bei der Kommunalwahl für 5 Jahre gewählt.
Die Wahlzeit beginnt jeweils am 1. April nach der Wahl.
Zu Beginn einer neuen Wahlperiode konstituieren sich die Gremien jeweils neu.
Lesen Sie mehr unter Der Ortsbeirat

Fellingshausen

Dieter Synowzik
Am Großacker 8
35444 Bieberta

Ortsvorsteher

Dr. Alfons Lindemann
Bauroth 11

35444 Biebertal

stv. Ortsvorsteher

Dinah Duodu
Am Weidenborn 15
35444 Biebertal

Franziska Schäfer
Wiesenstraße 24
35444 Biebertal

Hans Ulm
Helenenstraße 12
35444 Biebertal

Frankenbach

Klaus Bloch
Wilhelmstraße 6
35444 Biebertal

Ortsvorsteher

Steffen Jauernig
Frankenbacher Straße 21
35444 Biebertal

stv. Ortsvorsteher

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Martina Klein
Kirchstraße 34
35444 Biebertal

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Gerd Wegel
Kirchstraße 34
35444 Biebertal

Berthold Bremer
Birkenweg 10
35444 Biebertal

Königsberg

Marie-Luise Sonneborn
Am Buchacker 3
35444 Biebertal

Ortsvorsteherin

Elke Lepper
Steinstraße

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Gemeindevorstand – 2016 – 2021

In der Hessischen Gemeindeordnung wird in § 9 Abs. 2 HGO ausdrücklich geregelt, dass der Gemeindevorstand in Städten als Magistrat bezeichnet wird.
Der Magistrat (lat. magistratus „Behörde“) ist in Deutschland ein Kollegialorgan an der Spitze der Verwaltung einer Stadt mit Magistratsverfassung. Seit 1993 findet in Hessen die Direktwahl der Bürgermeister statt (§ 39 Abs. 1a HGO). 
In Gemeinden ohne Stadtrecht heißt das dem Magistrat entsprechende Organ Gemeindevorstand, die Stadträte heißen dort Beigeordnete.
Die ehrenamtlichen Stadträte und Beigeordneten werden von der Gemeindevertretung für die Dauer der eigenen Wahlzeit, also für fünf Jahre gewählt.
Im Gegensatz zur Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung) bleiben die Mitglieder des Gemeindevorstandes bis zur Wahl des neuen Gemeindevorstandes im Amt.

In der Legislaturperiode 2016-2021 ist der Gemeindevorstand wie folgt besetzt:

Patricia Ortmann
Rodheim
Mail: portmann@biebertal.de

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